|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Durchlauferhitzer -
Mietrecht A-Z |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
|
|
|
|
Durchlauferhitzer
Die Vermieterin wollte einen mit Gas betriebenen - durch
einen elektrischen Durchlauferhitzer ersetzen. Sie
beantragte eine einstweilige Verfügung, damit die Mieterin
dies duldet. Das Landgericht Berlin (Beschluss vom
27.01.2000 - 61 T 3/00) sah keine Verbesserung des Wohnens
oder Einsparung der Energie durch den Austausch. Es ist
somit keine Modernisierung noch eine Instandhaltung der
Vermieterin vorgesehen.
Auch die Opfergrenze würde durch die
anfallenden Kosten nicht überstiegen werden, außerdem fallen
durch den Austausch durch einen elektrischen
Durchlauferhitzer auch Kosten an. Weiters können Kosten der
Komplettsanierung des Gebäudes nicht berücksichtigt werden.
Der Vermieter kann durch ein Verfügungsverfahren den
Austausch eines vorhandenen Gasdurchlauferhitzers durch
einen elektrischen Durchlauferhitzer nicht veranlassen, wenn
der Mieter dies nicht duldet. |
|
|
|
» Mietrecht A-Z |
|
|
|