|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Mietrecht A-Z -
Duldungspflicht |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
|
|
|
|
Duldungspflicht
Nach dem § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) ist der Mieter gezwungen, Modernisierungsmaßnahmen des
Vermieters zu dulden. Der Vermieter wiederum kann nach dem §
559 BGB die Miete entsprechend der aufgewendeten kosten für
die Modernisierung, erhöhen. Der Mieter muss die
Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters nur dann nicht
dulden, wenn sich für ihn ein Härtefall daraus ergibt. Dabei
muss auch die Erhöhung der Miete berücksichtigt werden, die
sich daraus ergeben kann, so das Amtsgericht Wiesbaden in
einem Urteil vom 28. März 2002 (Az: 93 C 4042/01 - 20, 93 C
4042/01 WuM 2002, 309-310).
Das Gericht urteilte, dass wenn
ein Mieter eine Wohnung mit einer normalen Ausstattung
angemietet hat, er es gegen seinen Willen nicht hinnehmen
muss, dass die Wohnung einen wesentlich anderen Zuschnitt
bekommt. Vor allem dann nicht, wenn die Maßnahmen zu einer
unverhältnismäßig hohen Miete führen würden. Auch wenn der
Mieter in der Lage wäre, die Mehrkosten für die höhere Miete
aufzubringen. |
|
|
|
» Mietrecht A-Z |
|
|
|