Duft oder Gestank
 
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Duft oder Gestank
Bei der Frage Duft oder Gestank scheiden sich die Geister, denn schließlich ist es eine Frage des Geschmacks. Im Mietrecht allerdings kann sich aus diesem kleinen aber feinen Unterschied ein echter Nachbarschaftsstreit ergeben. Denn wenn Küchengerüche in die Wohnung des Nachbarn ziehen, sind es schlussendlich meist die Gerichte, die über Duft oder Gestank entscheiden. In einem Beispielfall wollte ein Mieter seine Miete mindern, weil er sich durch die Gerüche aus der Nachbarwohnung, belästigt fühlte. Hier wohnte ein Hobbykoch, der sich seiner Leidenschaft tagtäglich hingab. Der Mieter fühlte sich in seinem Sein gestört, da am Vormittag Ausdünstungen aus des Nachbarn Wohnung auf seine Terrasse schlichen. Das Landgericht in Essen sah dies jedoch anders und fällte das Urteil, dass Küchengerüche nicht eine Mietminderung rechtfertigen, auch dann nicht, wenn es sich um exotische Gerüche handelt (Az.: 10 S 491/98). Vielleicht lief hier auch nur jemandem das Wasser im Munde zusammen und er war ärgerlich darüber, dass er nicht zum Essen eingeladen wurde.

 

Der Duft der Brötchen
Es gibt doch eigentlich kaum einen schöneren Geruch, als der von frisch gebackenen Brötchen. Aber auch damit müssen sich die deutschen Gerichte auseinander setzen, denn nicht jeder fühlt sich durch diesen Geruch angezogen. Aber in Justizkreisen gelten auch die Düfte, die aus einer Backstube strömen, als akzeptabel. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe müsste sich mit dieser Frage beschäftigen, denn hier war eine Klage eines Hoteliers gegen eine Bäckerei zu bearbeiten. Der Hotelinhaber befürchtete, dass der Geruch der frischen Brötchen in sein Hotel ziehen könne, was dem ein oder anderen Gast eventuell nicht gefallen könnte. Er verlangte eine sofortige Abhilfe. Das Gericht sah es allerdings als erwiesen an, dass die Gäste im Hotel in keiner Weise durch den Geruch zu Schaden kommen und das hier auch „keine erhebliche Belästigung“ gegeben sei. Da es sich nicht um „unzumutbare Gerichtsemissionen“ handelt und da auch der Duft von frischen Brötchen kaum ekelerregend ist, darf hier die Bäckerei weiterhin frei ihre Brötchen backen. (Az.: 6 U 223/00)

 

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