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Duft oder Gestank |
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Duft oder Gestank
Bei der Frage Duft oder Gestank scheiden sich die
Geister, denn schließlich ist es eine Frage des Geschmacks.
Im Mietrecht allerdings kann sich aus diesem kleinen aber
feinen Unterschied ein echter Nachbarschaftsstreit ergeben.
Denn wenn Küchengerüche in die Wohnung des Nachbarn ziehen,
sind es schlussendlich meist die Gerichte, die über Duft
oder Gestank entscheiden. In einem Beispielfall wollte ein
Mieter seine Miete mindern, weil er sich durch die Gerüche
aus der Nachbarwohnung, belästigt fühlte. Hier wohnte ein
Hobbykoch, der sich seiner Leidenschaft tagtäglich hingab.
Der Mieter fühlte sich in seinem Sein gestört, da am
Vormittag Ausdünstungen aus des Nachbarn Wohnung auf seine
Terrasse schlichen. Das Landgericht in Essen sah dies jedoch
anders und fällte das Urteil, dass Küchengerüche nicht eine
Mietminderung rechtfertigen, auch dann nicht, wenn es sich
um exotische Gerüche handelt (Az.: 10 S 491/98). Vielleicht
lief hier auch nur jemandem das Wasser im Munde zusammen und
er war ärgerlich darüber, dass er nicht zum Essen eingeladen
wurde. |
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Der Duft der Brötchen
Es gibt doch eigentlich kaum einen schöneren Geruch, als der
von frisch gebackenen Brötchen. Aber auch damit müssen sich
die deutschen Gerichte auseinander setzen, denn nicht jeder
fühlt sich durch diesen Geruch angezogen. Aber in
Justizkreisen gelten auch die Düfte, die aus einer Backstube
strömen, als akzeptabel. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe
müsste sich mit dieser Frage beschäftigen, denn hier war
eine Klage eines Hoteliers gegen eine Bäckerei zu
bearbeiten. Der Hotelinhaber befürchtete, dass der Geruch
der frischen Brötchen in sein Hotel ziehen könne, was dem
ein oder anderen Gast eventuell nicht gefallen könnte. Er
verlangte eine sofortige Abhilfe. Das Gericht sah es
allerdings als erwiesen an, dass die Gäste im Hotel in
keiner Weise durch den Geruch zu Schaden kommen und das hier
auch „keine erhebliche Belästigung“ gegeben sei. Da es sich
nicht um „unzumutbare Gerichtsemissionen“ handelt und da
auch der Duft von frischen Brötchen kaum ekelerregend ist,
darf hier die Bäckerei weiterhin frei ihre Brötchen backen.
(Az.: 6 U 223/00) |
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