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Drogenzentrum -
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Drogenzentrum: Ausgleich der Mietausfälle
Die Richter am Bundesgerichtshof sprachen einem Kläger einen
finanziellen Ausgleich für Mietausfälle zu, die diesem durch
ein in der Nachbarschaft angesiedeltes Drogenzentrum
entstanden sind. Da es sich bei der Behandlung von
Drogensüchtigen um ein übergeordnetes Interesse handle, käme
eine gerichtliche Schließung der Therapiestelle jedoch nicht
in Betracht, so die Richter.
Der Eigentümer eines leerstehenden Bürogebäudes stufte sein
Objekt selbst als unvermietbar ein und machte dafür das
benachbarte Drogenzentrum verantwortlich, in dem eine
Tagesstätte, ein Café, eine Ambulanz, sowie ein
Spritzenautomat untergebracht sind.
Die Richter stimmten dieser Sichtweise zu, weshalb der
Geschädigte finanziell entschädigt werden muss. Vor Gericht
lassen sich laut der Argumentation der Bundesrichter
lediglich solche Maßnahmen durchsetzen, die nicht
automatisch die Schließung des Drogenzentrums zur Folge
haben, da das Interesse am Erhalt dieser Therapiestätte über
dem Einzelinteresse des Vermieters steht (Bundesgerichtshof,
V ZR 39/99) |
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