Mietrecht A-Z - Drogenhandel
 
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Drogenhandel
Nicht alle Mieter in einer Wohnanlage sind immer rechtschaffend und so beschäftigen sich die deutschen Gerichte in Mietsachen immer wieder auch mit dem Drogenhandel, der in Mietwohnungen durchgeführt wird. In einem konkreten Fall entschied das Amtsgericht Pinnenberg in einem Urteil vom 29. August 2002 (68 C 23/02) für den Vermieter, der seinem Mieter wegen Drogenhandels in der Wohnung die Kündigung aussprach. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Mieter und auch die anderen Mieter der Wohnanlage, den Drogenhandel nicht hinnehmen müssen.

Im konkreten Fall handelt es sich um einen Mieter, der im Hausflur mit Heroin gehandelt hatte. Das Amtsgericht entschied, dass durch diese Handlung die Interessen der Bewohner nachteilig verletzt wurden, was in der besonderen Attraktivität der Wohnanlage als Drogenumschlagplatz begründet wurde. Durch die Drogenszene sei eine unmittelbare Gefährdung der Hausbewohner gegeben, was sich besonders auf die Jugendlichen bezieht, die hier wohnen. Eine solche Gefährdung muss weder vom Vermieter noch von den anderen Mietern akzeptiert werden.

 

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