|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Doppelvermietung -
Mietrecht A-Z |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
|
|
|
|
Doppelvermietung
Wenn ein Vermieter die Wohnung zwei Mal vermietet, hat der
Erstmieter Anspruch auf Schadensersatz vom Vermieter, auf
Schäden der Wohnungseinrichtung, die der Zweitmieter
verursacht hat. Hat der Zweitmieter diese verkauft und ist
somit keine Beweisführung möglich, wird vom Gericht durch
eine Inventarliste des Erstmieters der
Schadensersatzanspruch geschätzt. So war es laut dem Urteil:
Kammergericht, Urteil vom 08.06.2001 - 9 U 6215/99. LG
Berlin, Urteil vom 12.07.1999 - 25 O 769/98.
Während die
Mieter einer Wohnung für längere Zeit im Ausland waren,
wurde die Wohnung einfach weitervermietet, der Zweitmieter
nahm die Wohnung in Besitz. Dieser verkaufte sämtliche
Einrichtungsgegenstände und verschiedene in der Wohnung
befindlichen Musikinstrumente. Der Zweitmieter hat danach
die Wohnung an den Vermieter herausgegeben. Der Vermieter
wurde vom Kammergericht verurteilt, Schadensersatz zu
leisten. Die Einrichtung wurde gemäß § 287 Absatz 1 ZPO
geschätzt. Von den erworbenen Gegenständen wurde der
Anschaffungspreis herangezogen und ein Abschlag vorgenommen. |
|
|
|
» Mietrecht A-Z |
|
|
|