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Daueraufnahme -
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Daueraufnahme
Als Mieter hat man das Recht, Personen, mit denen man seine
Wohnung teilen will, dauerhaft in der Wohnung aufzunehmen.
Dagegen kann der Vermieter aber vorgehen, wenn das mit ihm
nicht vorher ausgemacht wurde. Bei Besuchern spricht man von
keiner Daueraufnahme, da diese nach kurzer Zeit sowieso
gehen.
Eine Aufnahme von Ehegatten,
Kindern und weiteren Angehörigen der Familie ist ohne
weiteres möglich. Umstritten ist jedoch, ob das auch bei
nicht verwandten Leuten, wie z.B. einem Lebensgefährten,
ohne die Zustimmung des Vermieters geht. Auf der einen Seite
sahen manche Gerichte es für zustimmungspflichtig an, auf
der anderen Seite waren andere Gerichte der Ansicht dass
dies auch ohne Genehmigung denkbar ist. Grundsätzlich
braucht man vor allem bei nicht verheirateten Lebenspartnern
eine Zustimmung des Vermieters. |
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