Cousine
 
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Cousine
Benötigt der Vermieter einer Mietwohnung diese Wohnung für sich selbst oder aber auch für einen nahen Angehörigen, dann kann er gegenüber dem Mieter einer Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen. In seiner Kündigung muss der Vermieter den Grund der Kündigung allerdings detailliert erklären und auch beweisen, dass er keine andere Möglichkeit hat, als auf seine vermietete Wohnung zurück zu greifen. Als nahe Angehörige gelten in der Regel der Ehepartner sowie Geschwister.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen und so kann unter Umständen auch eine Cousine als naher Angehöriger gelten, sodass hier die Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs rechtens und wirksam ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Cousine des Vermieters neben dem Verwandtschaftsgrad auch eine enge persönliche Bindung zum Vermieter unterhält. Dies kann sich beispielsweise aus der Fürsorgepflicht des Vermieters für die Familie ergeben. So sah es auch das Landgericht Ravensburg und urteilte in einem konkreten Fall am 17. Juni 1992 entsprechend (Az: 2 S 85/92).

 

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