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Cousine
Benötigt der Vermieter einer Mietwohnung diese Wohnung für
sich selbst oder aber auch für einen nahen Angehörigen, dann
kann er gegenüber dem Mieter einer Kündigung wegen
Eigenbedarf aussprechen. In seiner Kündigung muss der
Vermieter den Grund der Kündigung allerdings detailliert
erklären und auch beweisen, dass er keine andere Möglichkeit
hat, als auf seine vermietete Wohnung zurück zu greifen. Als
nahe Angehörige gelten in der Regel der Ehepartner sowie
Geschwister.
Es gibt
allerdings auch Ausnahmen und so kann unter Umständen auch
eine Cousine als naher Angehöriger gelten, sodass hier die
Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs rechtens und wirksam
ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Cousine des
Vermieters neben dem Verwandtschaftsgrad auch eine enge
persönliche Bindung zum Vermieter unterhält. Dies kann sich
beispielsweise aus der Fürsorgepflicht des Vermieters für
die Familie ergeben. So sah es auch das Landgericht
Ravensburg und urteilte in einem konkreten Fall am 17. Juni
1992 entsprechend (Az: 2 S 85/92). |
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