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Concierge
Bei einem Concierge handelt es
sich um einen Hausmeister, Hauswart oder Pförtner von einem
Wohnhaus, der viele Jahre lang nur in sehr extravaganten
Hotels anzutreffen war und auch unter dem Begriff „Doorman“
bekannt ist. Heute ist er aber auch in vielen Mietwohnungen
zu finden und sorgt hier für eine serviceorientierte
Mieterbetreuung. Der Concierge kümmert sich in einem
Miethaus um alle Wünsche und Angelegenheiten der Mieter, was
für diese in vielen Belangen vor allem eine Zeitersparnis
bedeutet. Zudem können so bestimmte Dinge einfach und
unbürokratisch erledigt werden. Ist in einem Miethaus ein
Concierge vorhanden, gibt es immer wieder Fragen im Bezug
auf die Umlagefähigkeit der Kosten, die für den Concierge
entstehen, bei der Betriebkostenabrechnung von Wohnraum.
Grundsätzlich können die Kosten für den Concierge
umlagefähig sein und das auch bei einem preisfreien
Wohnraum. Allerdings nur dann, wenn die beiden Mietparteien
die Umlagefähigkeit ausdrücklich in die Liste der
anfallenden Nebenkosten im Mietvertrag aufgenommen haben.
Die Kosten für den Concierge müssen jedoch genau von denen
einer eigentlichen Pförtner- oder Hausmeistertätigkeit
abgegrenzt werden. Dabei ist es nicht ausreichend, die
Kosten für den Concierge und die Kosten für den Hausmeister,
der Verwaltungs- und Reparaturarbeiten erledigt, durch
Prozentsätze aufzuschlüsseln. Es muss bis in das kleinste
Detail aufgeführt werden, wer welche Kosten verursacht hat.
So sah es auch das Landgericht Potsdam, die 11. Zivilkammer
in einem Urteil vom 7. November 2002 (Az: 11 S 63/02). |
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