Concierge
 
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Concierge
Bei einem Concierge handelt es sich um einen Hausmeister, Hauswart oder Pförtner von einem Wohnhaus, der viele Jahre lang nur in sehr extravaganten Hotels anzutreffen war und auch unter dem Begriff „Doorman“ bekannt ist. Heute ist er aber auch in vielen Mietwohnungen zu finden und sorgt hier für eine serviceorientierte Mieterbetreuung. Der Concierge kümmert sich in einem Miethaus um alle Wünsche und Angelegenheiten der Mieter, was für diese in vielen Belangen vor allem eine Zeitersparnis bedeutet. Zudem können so bestimmte Dinge einfach und unbürokratisch erledigt werden. Ist in einem Miethaus ein Concierge vorhanden, gibt es immer wieder Fragen im Bezug auf die Umlagefähigkeit der Kosten, die für den Concierge entstehen, bei der Betriebkostenabrechnung von Wohnraum.

Grundsätzlich können die Kosten für den Concierge umlagefähig sein und das auch bei einem preisfreien Wohnraum. Allerdings nur dann, wenn die beiden Mietparteien die Umlagefähigkeit ausdrücklich in die Liste der anfallenden Nebenkosten im Mietvertrag aufgenommen haben. Die Kosten für den Concierge müssen jedoch genau von denen einer eigentlichen Pförtner- oder Hausmeistertätigkeit abgegrenzt werden. Dabei ist es nicht ausreichend, die Kosten für den Concierge und die Kosten für den Hausmeister, der Verwaltungs- und Reparaturarbeiten erledigt, durch Prozentsätze aufzuschlüsseln. Es muss bis in das kleinste Detail aufgeführt werden, wer welche Kosten verursacht hat. So sah es auch das Landgericht Potsdam, die 11. Zivilkammer in einem Urteil vom 7. November 2002 (Az: 11 S 63/02).

 

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