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Cannabis - Pflanzen auf dem Balkon oder
im Garten
Kann eine Cannabis Pflanzung auf dem Balkon oder im Garten einer
Mietwohnung einen Einfluss auf das Mietrecht nehmen? Das
Landgericht in Ravensburg berief sich in diesem Fall auf ein
ähnliches Urteil des Amtsgerichts Linz, bei dem eine fristlose
Kündigung gerechtfertigt war, nachdem der Mieter auf dem Balkon
14 Cannabis-Pflanzen heranzog. Zudem wurde er zu einer
Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt.
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Das Gericht
begründete sein Urteil damit, dass durch den unerlaubten
Cannabisanbau eine schwere Verletzung des
Vertrauensverhältnisses zwischen dem Mieter und dem
Vermieter bestünde. Dies ist ein ausreichender Grund für
eine Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses,
was eine Wohnungskündigung des Vermieters gerechtfertigt.
Das Gericht
begründete weiterhin, dass sich durch den Anbau in diesen
Mengen die Gefahr ergibt, dass die Mietsache in Verruf
gerät. So kann der Vermieter und sein Mietobjekt mit
kriminellen Handlungen in Verbindung gebracht werden. Im
konkreten Fall wurde dem Mieter allerdings eine
Räumungsfrist von zwei Monaten eingeräumt. Schließlich
bestand das Mietverhältnis bereits seit sechs Jahren und der
Vermieter wohnte nicht in direkte Umgebung des Mieters (LG
Ravensburg , Urteil 6. 9.2001, Az: 4 S 127/01) |
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