Mietrecht - Bundesmietengesetz
 
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Bundesmietengesetz
Bundeseinheitlich sind die Rechte von Mietern und Vermietern im §§ 535 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Aus dem Jahre 1955 stammt das erste Bundesmietengesetz, denn in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg war in Deutschland der Wohnraum bekanntlich sehr knapp. Aus diesem Grunde gab es in diesem Gesetz auch Regelungen im Bezug auf die Mietpreisbindung, die recht streng waren. Zudem gab es früher viele Ländergesetze, in denen weitgehende Mieterschutzvorschriften enthalten waren.

Bis in die späten 1960er und 1970er Jahre hatten dieses Gesetz Bestand, wurde aber in der Zwischenzeit aufgehoben oder durch die Regelungen zum Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch ersetzt. Am 1. November 2001 gab es die letzte Mietrechtreform, die sehr umfangreich war. Es gibt aber eine Regelung, die von früher beibehalten wurde und zwar die im Bezug auf die Mietpreisbindung zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Damit gibt es auch weiterhin kein einheitliches Mietrecht, denn die Reglegungen zu den Förderprogrammen im Wohnungsbau sind in den Bundesländer nach wie vor sehr unterschiedlich.

 

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