Mietrecht - Brunnen im Garten
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

Brunnen im Garten
Zu vielen Mietwohnungen gehört auch ein Garten, der ebenfalls zur Mietsache gehört. Ist dies der Fall, steht dies auch so im Mietvertrag. Unterscheiden muss man hier allerdings, ob durch der Mieter durch eine
entsprechende Klausel im Mietvertrag auch zur uneingeschränkten Nutzung des Gartens berechtigt ist oder ob er den Garten nur in einem ihm zugewiesenen Bereich nutzen darf . Berechtigt der Mietvertrag den Mieter zu einer uneingeschränkten Nutzung des Gartens, dann kann er auch einen Brunnen benutzen, der im Garten vorahnden ist.

Damit kann der Vermieter dem Mieter nicht verbieten, Wasser aus dem Brunnen zu entnehmen. Ferner ist der Vermieter auch nicht dazu berechtigt, den Brunnen zu verschließen. So saß es auch das Amtsgericht Görlitz in einem ähnlichen Fall und urteilte am 26.04.2004 (2C 0727/03 WM 2004, 600) entsprechend.

 

 » Mietrecht A-Z