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Mietrecht - Brandschaden |
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Brandschaden
Grundsätzlich ist der Mieter
für Brandschäden haftbar zu machen, die er selbst verursacht
hat. Dabei erstreckt ich die Haftung auf Schäden, die am
Gebäude entstanden sind, in dem sich die Wohnung befindet
und auch auf Nachbargebäude, die durch Löschwasser, Rauch
oder Ruß beschädigt wurden. Genannt wird dies der
„nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch“. Die Pflicht zum
Schadensersatz durch den Mieter ist dabei aber nicht nur
Schäden an den Gebäuden beschränkt. Die
Schadensersatzpflicht bezieht sich auch auf die beweglichen
Sachen des Nachbarn oder des Mieters des Nachbarn, die sich
zum Zeitpunkt des Brandes im Gebäude befanden.
Nach einem Urteil des
Oberlandesgerichts Stuttgart, erstreckt sich die Haftung
dabei auch auf Warenbestände in einem Ladengeschäft, die
durch den Brand in Mitleidenschaft gezogen oder zerstört
wurden. Dabei ist die Haftung unabhängig vom Verschulden zu
tragen. Lediglich die Verursachung wird in diesem Fall
herangezogen. |
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