Mietrecht - Brandschaden
 
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Brandschaden
Grundsätzlich ist der Mieter für Brandschäden haftbar zu machen, die er selbst verursacht hat. Dabei erstreckt ich die Haftung auf Schäden, die am Gebäude entstanden sind, in dem sich die Wohnung befindet und auch auf Nachbargebäude, die durch Löschwasser, Rauch oder Ruß beschädigt wurden. Genannt wird dies der „nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch“. Die Pflicht zum Schadensersatz durch den Mieter ist dabei aber nicht nur Schäden an den Gebäuden beschränkt. Die Schadensersatzpflicht bezieht sich auch auf die beweglichen Sachen des Nachbarn oder des Mieters des Nachbarn, die sich zum Zeitpunkt des Brandes im Gebäude befanden.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, erstreckt sich die Haftung dabei auch auf Warenbestände in einem Ladengeschäft, die durch den Brand in Mitleidenschaft gezogen oder zerstört wurden. Dabei ist die Haftung unabhängig vom Verschulden zu tragen. Lediglich die Verursachung wird in diesem Fall herangezogen.

 

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