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Biofilm in Trinkwasserleitung stellen kein Mangel |
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Biofilm in Trinkwasserleitung
stellt keinen Mangel dar. Ein Mieter nahm eine Minderung der
von ihm zu zahlenden Miete vor und begründete dies damit,
dass er einen sog. „Biofilm“ in der Trinkwasserleitung
festgestellt habe. Der vom Gericht bestellte Sachverständige
konnte jedoch innerhalb des Gerichtsverfahrens die genaue
Ursache dieses Phänomens nicht feststellen. Es kommt häufig
vor, dass sich Biofilme in Wasserleitungen an den
Innenseiten der Rohre bilden. Biofilme sind dünne Filme, in
denen sich Mikroorganismen einbetten. |
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Die Mieter hingegen war der
Meinung, dass besagter Biofilm in der Trinkwasserleitung
einen Mangel der Mietwohnung darstellt. Das Gericht war
anderer Ansicht. Es entschied, dass der Biofilm einen dem
Vermieter anzurechnenden Mangel darstelle. Begründet wurde
das damit, dass nach der Darstellung des Sachverständigen
der Biofilm ein Phänomen sei, dessen Ursache nicht zu
ermitteln war. Ferner hielt es der Sachverständige sogar für
möglich, dass der Biofilm auch durch eine übermäßige Nutzung
von biologisch abbaubaren Putzmitteln durch die Mieter
verursacht sein könne (LG Münster, Beschluss v. 07.01.10, Az.
8 S 185/09). |
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