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Mietrecht - Bettwanzen |
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Bettwanzen
Bei einer Bettwanze handelt es sich um ein Insekt, dass
plattgedrückt zwischen einem und sieben Millimeter groß ist.
Es ist rotbraun gefärbt und unterscheidet sich vom
Larvenzustand bis zu einem erwachsenen Tier nur in seiner
Größe. Derzeit ist nicht bekannt, dass Bettwanzen
Krankheiten übertragen können. Dafür sind Bettwanzen aber
blutsaugende Insekten, die fünf Mahlzeiten - eine pro
Entwicklungsstudium _ benötigen und nicht nur einmal
stechen, wie es bei der Stechmücke der Fall ist. Gestochen
werden Menschen von den Bettwanzen überwiegend in der Nacht.
Ein Stich dauert zwischen fünf und zehn Minuten.
Der Speichel, der bei einem
Stich abgesondert wird, enthält Stoffe, die einen Juckreiz
auslösen können, der zwischen sieben und zehn Tage andauern
kann. An der Einstichstelle entstehen Quaddeln die sich
entzünden können und ohnehin sehr unangenehm sind. Nicht
selten kommt es zu sehr heftigen allergischen Reaktionen.
Wenn eine Wohnung erst mal mit Bettwanzen befallen ist, kann
man sie nach wenigen Tagen nicht mehr bewohnen, weshalb die
Bettwanzen unverzüglich fachmännisch bekämpft werden müssen.
Bis zum Jahre 2000 war die Bekämpfung von Bettwanzen sogar
im Bundesseuchengesetz vorgeschrieben. Dieses wurde dann vom
Infektionsschutzgesetz abgelöst, dass jedoch keine Angaben
zur Bekämpfung von Bettwanzen enthält. Besonders in
der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg waren Bettwanzen eine
sehr weit verbreitete Plage, weil damals noch keine
geeigneten Bekämpfungsmittel zur Verfügung standen. |
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