Mietrecht - Bettwanzen
 
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Bettwanzen
Bei einer Bettwanze handelt es sich um ein Insekt, dass plattgedrückt zwischen einem und sieben Millimeter groß ist. Es ist rotbraun gefärbt und unterscheidet sich vom Larvenzustand bis zu einem erwachsenen Tier nur in seiner Größe. Derzeit ist nicht bekannt, dass Bettwanzen Krankheiten übertragen können. Dafür sind Bettwanzen aber blutsaugende Insekten, die fünf Mahlzeiten - eine pro Entwicklungsstudium _ benötigen und nicht nur einmal stechen, wie es bei der Stechmücke der Fall ist. Gestochen werden Menschen von den Bettwanzen überwiegend in der Nacht. Ein Stich dauert zwischen fünf und zehn Minuten.

Der Speichel, der bei einem Stich abgesondert wird, enthält Stoffe, die einen Juckreiz auslösen können, der zwischen sieben und zehn Tage andauern kann. An der Einstichstelle entstehen Quaddeln die sich entzünden können und ohnehin sehr unangenehm sind. Nicht selten kommt es zu sehr heftigen allergischen Reaktionen. Wenn eine Wohnung erst mal mit Bettwanzen befallen ist, kann man sie nach wenigen Tagen nicht mehr bewohnen, weshalb die Bettwanzen unverzüglich fachmännisch bekämpft werden müssen. Bis zum Jahre 2000 war die Bekämpfung von Bettwanzen sogar im Bundesseuchengesetz vorgeschrieben. Dieses wurde dann vom Infektionsschutzgesetz abgelöst, dass jedoch keine Angaben zur Bekämpfung von Bettwanzen enthält.  Besonders in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg waren Bettwanzen eine sehr weit verbreitete Plage, weil damals noch keine geeigneten Bekämpfungsmittel zur Verfügung standen.

 

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