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Betriebskostenverordnung
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Die
Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist eine Verordnung über
die Aufstellung von Betriebskosten. Für ältere Mietverträge
ergeben sich keine Änderungen. |
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Betriebskostenverordnung |
§ 1
Betriebskosten
§ 2
Aufstellung der Betriebskosten |
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Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Die Betriebskostenverordnung rückte am
1. Januar 2004 an die Stelle des § 27 und Anlage 3 der
II. Berechnungsverordnung. Auf bereits vor diesem Datum
abgeschlossene Mietverträge hat die
Betriebskostenverordnung keinerlei Auswirkungen, bei
allen anderen Mietverträgen müssen bei der Abrechnung
der Betriebskosten die neuen Vorgaben berücksichtigt
werden.
Allgemein begünstigt die Neuregelung der
Betriebskostenverordnung die Vermieter, da es seit 2004
mehr umlagefähige Kostenpunkte gibt. So können nun z.B.
auch im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Wasser
und Heizung anfallende Eichkosten und Kosten für
gemeinschaftlich genutzte Anlagen zum Trocknen oder
Bügeln der Wäsche in den Betriebskosten verrechnet
werden. |
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