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Betriebskostenpauschale
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Betriebskostenpauschale |
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Für die
Pauschale hat man einen Wert, mit dem man die
Bruttokaltmiete in die Nettokaltmiete umrechnen kann. Bei
der Bruttokaltmiete sind die „kalten Betriebskosten“ (ohne
Heizung und ohne Warmwasser) in der Miete beinhaltet. In der
Nettokaltmiete sind auch keine „kalten Betriebskosten“
enthalten. Seit 26.10.2005 wird die Nettokaltmiete durch die
tatsächlich zuvor entstandenen Betriebskosten für die
Wohnung ermittelt. Das hat der Bundesgerichtshof
(Aktenzeichen VIII ZR 41/05) beschlossen. Deshalb ist der
Berliner Mietspiegel mit den Betriebskostenpauschalen seit
2007 auch nicht mehr einsehbar.
Bis 2005
wurden die Nettokaltmieten durch Bildung der Summe der
örtlichen Durchschnittswerte bestimmt. Zuvor, bis 1996
wurden im Mietspiegel von Westberlin die Bruttokaltmieten
durchschnittlich vom Ort veröffentlicht. Durch den Abzug der
Betriebskostenpauschale von diesen Werten erhielt man die
Nettokaltmiete. |
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