Betriebskosten Hausmeister
 
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Betriebskosten Hausmeister

Das Amtsgericht Köln hat entschieden, wenn für einen Hausmeister 25,-€ Stundenlohn entfallen, so müssen das die Mieter nicht bezahlen. Im vorliegenden Fall war die Betriebskostenrechnung vor Gericht strittig. Auf der Rechnung war ein Hausmeister aufgeführt, der einen Stundenlohn in Höhe von 25,- € erhalten hatte. Der Mieter verweigerte diese Zahlung.

 

Betriebskosten Hausmeister

Das Amtsgericht Köln gab dem Mieter Recht. Es begründete dies damit, dass dies nicht der Wirtschaftlichkeit entspreche. Dies ist unangemessen zu hoch, wenn ein Hausmeister für Reinigung von Hof und Treppenhaus 25,-€ Stundenlohn erhält (im Zeitraum zwischen 1997 und 2000). Solche unangemessen hohe Kosten muss der Vermieter dann selbst tragen. Amtsgericht Köln, Urteil vom 23.05.2006, Aktenzeichen: 210 C 43/06

 
 
 
 
 

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