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Besuch - Darf
der Mieter Besucher empfangen? |
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Natürlich
darf der Mieter von Leuten in der Wohnung besucht werden.
Wie viele Personen, wie oft sie kommen und wie lange sie
bleiben ist egal. Nur darf die Länge des Besuches sich nicht
so ausweiten, dass man schon von einer Daueraufnahme
spricht. Deshalb gibt es eine erlaubte Verweildauer, diese
kann man aber nicht durch einen fixen Zeitraum begrenzen.
Das hängt vom Vermieter und von den Mitbewohnern ab.
Sind im
Mietvertrag Einschränkungen bezüglich des Besuches
angegeben, sind diese nur gültig, wenn diese den Mieter in
seiner persönlichen Entfaltung nicht stören. Mieter haften
für ihren Besuch und natürlich für sich selbst. Das heißt,
verursacht der Besuch Schäden in der Wohnung, muss der
Mieter dafür aufkommen (§ 278 BGB). Verletzt sich aber ein
Besucher durch einen mangelhaft gesicherten Bereich, kann
dieser gegen den Vermieter Schadensersatzansprüche
wahrnehmen, genauso wie der Mieter. |
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