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Besitzrecht Schadensersatz |
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Wenn
der Mieter sein Besitzrecht nicht ausüben kann, droht dem
Vermieter Schadensersatz
Wegen eines angeblichen Eigenbedarfs hatte ein
Vermieter gegenüber seinem Mieter die Kündigung des
Mietvertrags ausgesprochen. Zunächst widersprach der Mieter
der Eigenbedarfskündigung, zog dann aber doch aus der
Mietwohnung aus. Anschließend bezog der Vermieter die
Wohnung aber nicht selbst. Nach einigen Umbauarbeiten bot er
sie zum Verkauf an. Der ehemalige Mieter bewirkte eine
einstweilige Verfügung gegen den Verkauf. Dennoch wurde die
Wohnung im November 2007 verkauft und der neue Eigentümer im
Grundbuch eingetragen. |
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Dann klagte der ehemalige
Mieter bei Gericht die Wiedereinräumung des Besitzes an der
Mietwohnung ein. Leider erfolglos, denn durch den Verkauf
der Wohnung war die Wiedereinräumung des Besitzes dem
Vermieter endgültig unmöglich geworden. Das Gericht
bestätigte nicht den Eintritt des neuen Eigentümers in
Rechte und Pflichten aus dem vorangegangenen Mietverhältnis,
mit der Begründung, dass der Mieter schon vor dem
Eigentumsübergang auf den Erwerber ausgezogen war. Der § 566
BGB setzt grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des
Eigentumswechsels ein wirksames Mietverhältnis bestehen muss
und der Mieter sich noch im Besitz der Wohnung befindet.
Dennoch führte die Unmöglichkeit der Wiedereinräumung des
Besitzes dazu, dass der vormalige Vermieter den Mieter in
Geld entschädigen musste (BGH, Urteil v. 16.12.2009, Az.
VIII ZR 313/08). |
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