Beleidigungen durch den Vermieter
 
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Beleidigungen durch den Vermieter können unerheblich sein
Das Landgericht in Bonn entschied im Januar 2010, dass wenn der Mieter durch den Vermieter als "Hausbesetzer" bezeichnet wird, dies in besonderer Weise verunglimpfend und herabsetzend ist. Dennoch kann eine derartige unerheblich sein.

 

Im verhandelten Fall hatte ein Mieter seine Mietmieter in der Vergangenheit mehrfach beleidigt. Daher wurde das Mietverhältnis von Seiten des Vermieters verhaltensbedingt gekündigt. Der Mieter verpflichtete sich dann im nachfolgenden Räumungsprozess zur Räumung. Die Parteien tragen am Nachmittag des Gerichtstags erneut aufeinander, wobei der Vermieter den Mieter unflätig u.a. Hausbesetzer beschimpfte. Daraufhin wollte der Mieter Schmerzensgeld einklagen - erst stellte einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage. Die Prozesskostenhilfe wurde vom Bonner Landgericht nicht gewährt, denn de Beleidigungen des Vermieters rechtfertigten keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Wenngleich die Bemerkungen auch missbilligend und unflätig waren, bestand zwischen Vermieter und Mieter ja schon seit längerer Zeit ein Streit. Zudem waren die Äußerungen nach der Beendigung einer gerichtlichen Auseinandersetzung gefallen (LG Bonn, Beschluss v. 14.01.2010, Az. 6 T 17/10).

 

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