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Beleidigungen durch den Vermieter |
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Beleidigungen durch den Vermieter können unerheblich sein
Das Landgericht in Bonn entschied im Januar 2010, dass wenn
der Mieter durch den Vermieter als "Hausbesetzer" bezeichnet
wird, dies in besonderer Weise verunglimpfend und
herabsetzend ist. Dennoch kann eine derartige unerheblich
sein. |
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Im verhandelten Fall hatte ein
Mieter seine Mietmieter in der Vergangenheit mehrfach
beleidigt. Daher wurde das Mietverhältnis von Seiten des
Vermieters verhaltensbedingt gekündigt. Der Mieter
verpflichtete sich dann im nachfolgenden Räumungsprozess zur
Räumung. Die Parteien tragen am Nachmittag des Gerichtstags
erneut aufeinander, wobei der Vermieter den Mieter unflätig
u.a. Hausbesetzer beschimpfte. Daraufhin wollte der Mieter
Schmerzensgeld einklagen - erst stellte einen Antrag auf
Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage. Die
Prozesskostenhilfe wurde vom Bonner Landgericht nicht
gewährt, denn de Beleidigungen des Vermieters rechtfertigten
keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Wenngleich die
Bemerkungen auch missbilligend und unflätig waren, bestand
zwischen Vermieter und Mieter ja schon seit längerer Zeit
ein Streit. Zudem waren die Äußerungen nach der Beendigung
einer gerichtlichen Auseinandersetzung gefallen (LG Bonn,
Beschluss v. 14.01.2010, Az. 6 T 17/10). |
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