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Mietrecht - Beleidigung |
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Beleidigung
Zwischen Vermieter und Mieter geht es nicht immer
ganz harmonisch zu, schon gar nicht wenn der Vermieter ein
berechtigtes Mieterhöhungsverlangen hat und dies seine
Mieter wissen lässt. Sehr schnell sind hier Streitereien die
Folge, die in einem heftigen Wortgefecht enden können. Da
stellt sich die Frage, reichen Beleidigungen für eine
Kündigung des Mietverhältnisses aus? Selbst die heftigste
Beleidigung, die ein Mieter gegen einen Vermieter
ausspricht, muss nicht zwingend Grund genug sein, dass eine
Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt ist. |
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Auch wenn die beleidigenden
Äußerungen an der Grenze dessen liegen, was man einem
Vermieter zumuten kann, wird dadurch keine erhebliche
Störung des Mietverhältnisses hervorgerufen, was ein Grund
für eine Kündigung wäre. In einem konkreten Fall des
Landgerichts Kaiserlautern ist die zumutbare Grenze nicht
überschritten, wenn auf das Alter des Vermieters bei der
Beleidigung eingegangen wurde. Auch schwerwiegende
Äußerungen wie "Raus ihr Ausländer, ihr habt hier keine
Rechte" reicht nicht für eine Kündigung aus (Urteil vom 12.
März 1985, Az: 2 S 371/84). |
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