Mietrecht - Beleidigung
 
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Beleidigung
Zwischen Vermieter und Mieter geht es nicht immer ganz harmonisch zu, schon gar nicht wenn der Vermieter ein berechtigtes Mieterhöhungsverlangen hat und dies seine Mieter wissen lässt. Sehr schnell sind hier Streitereien die Folge, die in einem heftigen Wortgefecht enden können. Da stellt sich die Frage, reichen Beleidigungen für eine Kündigung des Mietverhältnisses aus? Selbst die heftigste Beleidigung, die ein Mieter gegen einen Vermieter ausspricht, muss nicht zwingend Grund genug sein, dass eine Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt ist.

 

 

Auch wenn die beleidigenden Äußerungen an der Grenze dessen liegen, was man einem Vermieter zumuten kann, wird dadurch keine erhebliche Störung des Mietverhältnisses hervorgerufen, was ein Grund für eine Kündigung wäre. In einem konkreten Fall des Landgerichts Kaiserlautern ist die zumutbare Grenze nicht überschritten, wenn auf das Alter des Vermieters bei der Beleidigung eingegangen wurde. Auch schwerwiegende Äußerungen wie "Raus ihr Ausländer, ihr habt hier keine Rechte" reicht nicht für eine Kündigung aus (Urteil vom 12. März 1985, Az: 2 S 371/84).

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