|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Mietrecht - Behindertengerechte Wohnung |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
|
|
|
|
Behindertengerechte Wohnung
Durch die deutsche Rechtssprechung war auch schon
vor der Mietrechtsreform im Jahre 2001 bekannt, dass ein
Mieter einen Anspruch darauf hat, seine Wohnung entsprechend
einer vorliegenden Behinderung umzubauen (BVerfG WM
2000,298). Durch den § 554 a im Bürgerlichen Gesetzbuch
wurde dieser Anspruch nun im Mietrecht verankert. So kann
der Vermieter seine Zustimmung zum behindertengerechten
Umbau nur dann verweigern, wenn sein Interesse und auch die
Interessen von anderen Mieter der Wohnanlage überwiegen,
dass das Gebäude in einem unveränderten Zustand bleibt. In
der Regel kann der Vermieter aber Umbauten innerhalb der
Wohnung nicht ablehnen. |
|
|
|
Die Zustimmung des Vermieters
kann von einer zusätzlichen Kautionsleistung abhängig
gemacht werden, durch die ein Rückbau finanziert werden
kann. Die Kosten für den behindertengerechten Umbau muss
allerdings der Mieter selbst tragen. Des Weiteren trifft ihn
die sog. Rückbaupflicht. Dies bedeutet, dass der Mieter bei
einem Auszug dafür sorgen muss, dass der vorherige Zustand
wieder hergestellt werden kann. Eine Ausnahme ist hierbei
nur dann gegeben, wenn es eine anderslautende Vereinbarung
zwischen dem Mieter und dem Vermieter gibt. |
|
|
|
|
|