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Mietrecht - Baumwurzeln |
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Baumwurzeln
Wenn Wurzeln von Nachbargärten in das eigene
Grundstück dringen, so darf man diese entfernen, sofern die
Beseitigung keinen Schaden am Baum selbst verursacht. Es ist
aber zu beachten, dass diese Wurzeln tatsächlich die
Benutzung des eigenen Grundstückes auch beeinflussen.
Beispielsweise könnten diese Wege oder gar Abflussrohre
beschädigen oder auch dem angebauten Gemüsebeet die
Feuchtigkeit entziehen. Die Tatsache, dass Wurzeln nur
vorhanden sind, reicht also nicht aus, um sie auch
beseitigen zu dürfen. Der Baum, der so gepflanzt ist, dass
genügend Platz zum Nachbarsgrundstück besteht, muss nicht
nur deshalb gefällt werden, weil er künftig etwa einen
Schaden verursachen könnte. Trotzdem ist der Inhaber des
Baumes haftbar, wenn sein Baum Schaden anrichten würde. |
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