Mietrecht - Baumwurzeln
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

Baumwurzeln
Wenn Wurzeln von Nachbargärten in das eigene Grundstück dringen, so darf man diese entfernen, sofern die Beseitigung keinen Schaden am Baum selbst verursacht. Es ist aber zu beachten, dass diese Wurzeln tatsächlich die Benutzung des eigenen Grundstückes auch beeinflussen. Beispielsweise könnten diese Wege oder gar Abflussrohre beschädigen oder auch dem angebauten Gemüsebeet die Feuchtigkeit entziehen. Die Tatsache, dass Wurzeln nur vorhanden sind, reicht also nicht aus, um sie auch beseitigen zu dürfen. Der Baum, der so gepflanzt ist, dass genügend Platz zum Nachbarsgrundstück besteht, muss nicht nur deshalb gefällt werden, weil er künftig etwa einen Schaden verursachen könnte. Trotzdem ist der Inhaber des Baumes haftbar, wenn sein Baum Schaden anrichten würde.

 » Mietrecht A-Z


 

Mietrecht  •  Mietrecht A - D  •  Mietrecht E - H  •  Mietrecht I - L  •  Mietrecht M - P  •  Mietrecht Q - T  •  Mietrecht U - Z