Mietrecht - Ballspiel Garten
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

Ballspiel Garten
Beim Ballspiel im Garten muss der Nachbar den Ball zurück geben, wenn er in sein Grundstück gelangt ist. Es ist den Kindern aber nicht erlaubt einfach den Ball in Nachbars Garten selbst zu holen, wenn dieser dies nicht ausdrücklich erlaubt hat. Vielmehr sollten sie den Nachbarn um Herausgabe des Balles bitten. Bei Kindern zeigen die Gerichte ein viel höheres Maß an Toleranz. Es ist im Interesse der Allgemeinheit anzusehen, wenn es um eine Kindern gegenüber freundliche Umwelt geht. Es muss im Allgemeinen geduldet werden, wenn ein paar Mal jährlich der Ball in Nachbars Garten fällt, da es sich beim Ballspiel um ein sogenanntes „sozialadäquates Verhalten“ handelt. Bei einer Klage des Nachbarn vor dem Landgericht München, Aktenzeichen 5 O 5454/03, wurde beispielsweise das Ballspiel nicht verboten, obwohl der Ball zwei Mal täglich in das Grundstück dieses Nachbarn flog. Ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB und nach § 862 BGB steht den Nachbarn zu, wenn der Ball mehrfach täglich auf ihr Grundstück fällt.

 

 » Mietrecht A-Z