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Mietrecht - Ballspiel Garten |
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Ballspiel Garten
Beim Ballspiel im Garten muss der Nachbar den
Ball zurück geben, wenn er in sein Grundstück gelangt ist.
Es ist den Kindern aber nicht erlaubt einfach den Ball in
Nachbars Garten selbst zu holen, wenn dieser dies nicht
ausdrücklich erlaubt hat. Vielmehr sollten sie den Nachbarn
um Herausgabe des Balles bitten. Bei Kindern zeigen die
Gerichte ein viel höheres Maß an Toleranz. Es ist im
Interesse der Allgemeinheit anzusehen, wenn es um eine
Kindern gegenüber freundliche Umwelt geht. Es muss im
Allgemeinen geduldet werden, wenn ein paar Mal jährlich der
Ball in Nachbars Garten fällt, da es sich beim Ballspiel um
ein sogenanntes „sozialadäquates Verhalten“ handelt. Bei
einer Klage des Nachbarn vor dem Landgericht München,
Aktenzeichen 5 O 5454/03, wurde beispielsweise das Ballspiel
nicht verboten, obwohl der Ball zwei Mal täglich in das
Grundstück dieses Nachbarn flog. Ein Unterlassungsanspruch
nach § 1004 BGB und nach § 862 BGB steht den Nachbarn zu,
wenn der Ball mehrfach täglich auf ihr Grundstück fällt. |
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