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Mietrecht - Badewanne |
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Badewanne
Im Badezimmer ist schnell mal ein Malheuer
passiert, wenn beispielsweise ein schwerer Gegenstand
versehentlich aus der Hand des Mieters in die Badewanne
rutscht und die Badewanne beschädigt wird. In diesem Fall
muss der Mieter die Kosten für eine Reparatur der Badewanne
übernehmen. Sind allerdings die Reparaturkosten viel höher
als der Zeitwert der Badewanne, muss ein niedrigerer Wert
ersetzt werden. In diesem Fall wird von einem
wirtschaftlichen Totalschaden gesprochen. Muss aufgrund der
Beschädigung durch den Mieter die Badewanne ausgetauscht
werden, dann muss sich der Vermieter die Vorteile einer
Wertsteigerung durch den Einbau anrechnen lassen. Ausnahme:
es wird eine alte gebrachte Badewanne eingebaut. Diese
Handhabung ergibt sich aus den Prinzipien des deutschen
Haftungsrechts. |
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Die Höhe des Abzugs richtet
sich nach der Nutzungsdauer der alten und der neuen
Badewanne, in der Praxis auch nach der erreichten und der
üblicherweise erreichbaren Lebensdauer der Badewanne.
Handelt es sich um eine emaillierte Badewanne, dann wird von
einer erreichbaren Lebensdauer von 23 Jahren ausgegangen, so
die Meinung des Amtsgericht Herborn in einem Urteil vom
29.09.2006 (50 C291/06 - WM 2006,643 mit weiteren
Nachweisen). |
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