Mietrecht - Badewanne
 
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Badewanne
Im Badezimmer ist schnell mal ein Malheuer passiert, wenn beispielsweise ein schwerer Gegenstand versehentlich aus der Hand des Mieters in die Badewanne rutscht und die Badewanne beschädigt wird. In diesem Fall muss der Mieter die Kosten für eine Reparatur der Badewanne übernehmen. Sind allerdings die Reparaturkosten viel höher als der Zeitwert der Badewanne, muss ein niedrigerer Wert ersetzt werden. In diesem Fall wird von einem wirtschaftlichen Totalschaden gesprochen. Muss aufgrund der Beschädigung durch den Mieter die Badewanne ausgetauscht werden, dann muss sich der Vermieter die Vorteile einer Wertsteigerung durch den Einbau anrechnen lassen. Ausnahme: es wird eine alte gebrachte Badewanne eingebaut. Diese Handhabung ergibt sich aus den Prinzipien des deutschen Haftungsrechts.

 

Die Höhe des Abzugs richtet sich nach der Nutzungsdauer der alten und der neuen Badewanne, in der Praxis auch nach der erreichten und der üblicherweise erreichbaren Lebensdauer der Badewanne. Handelt es sich um eine emaillierte Badewanne, dann wird von einer erreichbaren Lebensdauer von 23 Jahren ausgegangen, so die Meinung des Amtsgericht Herborn in einem Urteil vom 29.09.2006 (50 C291/06 - WM 2006,643 mit weiteren Nachweisen).

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