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Auto
Ein Fahrzeug, ganz gleich ob
Auto oder Motorrad, darf von einem Mieter nur dann im Hof
des Hauses abgestellt werden, wenn hierfür eine Erlaubnis
durch den Vermieter gegeben ist. Dies ist aber nur dann der
Fall, wenn nicht ohnehin schon ein Stellplatz mitvermietet
wurde, so das Landgericht Wuppertal (WM 96, 267). Damit es
hierbei nach dem Abschluss des Mietvertrags keine
Streitigkeiten oder Komplikationen aufgrund der
Parksituation gibt, sollte man als Mieter im Vorfeld genau
prüfen, wie es sich mit der Parksituation vor oder an dem
entsprechenden Haus verhält.
Im Bezug auf
das Auto tauchen auch immer wieder Fragen auf, wie es sich
vor Mitwohnungen oder auf Höfen der Mietwohnungen mit dem
Autowaschen verhält. Dazu kann gesagt werden, dass
grundsätzlich in allen Bundesländern und Kommunen das
Waschen von Fahrzeugen nur dann erlaubt ist, wenn es einen
geeigneten Waschplatz mit Ölabscheider gibt. Dies geht
teilweise auch aus den Ortsatzungen für Wasser und
Entwässerung hervor. |
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