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Aufrechnung
- Mietrecht von A bis Z |
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Aufrechnung
Darunter versteht man die Aufhebung einer Forderung durch
eine Gegenforderung, im Mietrecht ist dies der Mieter. Dem
Vermieter können eventuell anfallende Forderungen vom Mieter
auf die Mietrechnung aufgerechnet werden. Das kommt oft bei
Schadensersatzansprüchen des Mieters vor. Oder er kann auch
ein Zurückbehaltungsrecht machen. Dieses besagt, dass er
seinen Verpflichtungen so lange nicht nachkommt, bis der
Vermieter die Ansprüche des Mieters erfüllt hat.
Allerdings
sind schon im Vorfeld Aufrechnungen im Mietvertrag untersagt
oder eingeschränkt. Aber wenn Aufrechnungen verboten sind
und es keine Einschränkungen gibt, sind diese nicht
durchgreifend. Im Mietvertrag ist der Text nur gültig, wenn
man dem Mieter unbestrittene oder rechtskräftig gestellten
Forderungen aufrechnen lässt. Dadurch kann dem Mieter auch
nicht das Recht zur Aufrechnung bei zum Beispiel
Schadensersatzforderungen untersagt werden. |
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