Asbest
Beim Asbest handelt es sich im Grunde um eine
Sammelbezeichnung für verschiedene Silikat-Minerale, die
natürlichen Vorkommens sind und vielerorts in die Erde der
Erdkruste eingebettet ist. Bekannte Minerale, die zum Asbest
gezählt werden sind Amosit, Anthophylit und Aktinolith sowie
Chrysotil. Letzteres kommt vor allem als Asbestzement zum
Einsatz, da es die größte Festigkeit besitzt, hitze- und
auch säurebeständig ist und gute isolierende Eigenschaften
hat. Damit war es nicht weiter verwunderlich, dass Asbest in
der Schifffahrtsindustrie, der Isolationsindustrie und der
Bauindustrie besonders häufig verwendet wurde. Heute steht
allerdings eindeutig fest, dass von Asbest eine
Gesundheitsgefährdung ausgeht.
So ist die
Herstellung sowie die Verwendung von Produkten, die mit
Asbest versetzt sind, in Deutschland nach der
Gefahrstoffverordnung (Stand Oktober 2002), die die der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
herausgegeben hat, verboten. In vielen älteren Wohnungen ist
Asbest bis heute aber vorhanden, was beispielsweise in den
Isolierungen der Häuser, in eingebauten Haushaltsgeräten
oder in alte Nachstromspeicheröfen. Kann hier eine
Asbestverseuchung nachgewiesen werden, ist der Vermieter
mietrechtlich verpflichtet, einen Austausch der betroffenen
Geräte vorzunehmen. |