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Arbeitslosengeld II -
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Arbeitslosengeld II - Pauschale für Wohnung, Möbel,
Renovierung
Wer Arbeitslosengeld II bezieht, hat nach einem Urteil des
Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt einen pauschalen
Anspruch auf 1.000 Euro, um eine Wohnung mit Möbeln und
Haushaltsgegenständen einzurichten (Az. L 2 B 261/06 AS ER).
Die Kosten für eine Renovierung werden zusätzlich
übernommen. |
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Arbeitslosengeld II - Schönheitsreparaturen
Die Mieterin hatte sich vertraglich verpflichtet,
Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Als Empfängerin von
Arbeitslosengeld II beantragte dafür zusätzliches Geld. Das
lehnte die Stadtverwaltung ab, und auch vor dem
Sozialgericht Speyer hatte die Mieterin kein Erfolg (Az. S 1
AS 156/06). Zwar habe ein Bezieher von Arbeitslosengeld II
Anspruch auf einen Zuschuss für die Renovierung bei Ein und
Auszug, wenn sie der Mietvertrag vorsehe. Laut Urteil gilt
das jedoch nicht für laufende Schönheitsreparaturen nach
einem Fristenplan. |
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