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Arbeiten im Freien |
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Arbeiten im Freien
Nur zu bestimmten Zeiten dürfen Mieter im Freien arbeiten.
Da Arbeiten im Freien oftmals mit dauerhaft störenden
Geräuschen verbunden sind, können sich andere Hausbewohner
darüber beschweren. Welche Ruhezeiten einzuhalten sind,
sollte man als Vermieter deshalb unbedingt wissen. Nicht
eingesetzt werden dürfen an Sonn- und Feiertagen sowie
Werktags zwischen 22 und 7 Uhr Vertikutierer, Heckenscheren,
Motorkettensägen und Rasenmäher.
Durch eine Maschinen- und Gerätelärmschutzverordnung wird
dies geregelt. Nur Werktags zwischen 9 und 12 Uhr und von 14
– 17 Uhr dürfen in Wohngebieten andere Geräte wie
Freischneider, Graskantenschneider, Grastrimmer, Laubbläser
oder Laubsammler benutzt werden. Nicht gebraucht werden
dürfen im Freien zwischen 20 und 7 Uhr Schweißgeräte,
Kreissägen oder Bohrgeräte. Überhaupt nicht eingesetzt
werden dürfen diese an Sonn- und Feiertagen. |
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