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Mietrecht A-Z -
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Anwaltskosten
Aus den unterschiedlichsten Situationen heraus kann sich aus
einem Mietverhältnis ein Streit vor Gericht ergeben, bei dem
durch die Anwälte Kosten zusammen kommen. Wie hoch diese
sind, richtet sich in Deutschland jeweils nach dem
Streitwert. Grundsätzlich ist die Honorare für einen in den
Deutschland zugelassen Anwalt gesetzlich festgelegt. Anwälte
dürfen von diesen Reglungen nicht abweichen und so bestimmt
der Anwalt im Rahmen des Streitwerts seinen Honoraranspruch.
Bei Streitigkeiten im Mietrecht berechnet sich der
Streitwert nach einer Jahresmiete (=Bruttomiete). Bei einer
Mieterhöhung beispielsweise beträgt der Streitwert das
12-fache des Erhöhungsbetrags. Bei Kautionen oder einer
Schadensersatzleistung bildet die Höhe des streitigen
Betrags den Streitwert. Neben den Anwaltsgebühren kommen bei
einem gerichtlichen Verfahren noch Gerichtskosten hinzu.
Auch Kosten für Zeugen oder für die Gutachten von
Sachverständigen müssen Berücksichtigung finden.
Das Gericht setzt dabei die Gesamtkosten fest und verteilt
sie nach dem Verhältnis des Unterliegens-Obsiegens auf die
Parteien des Verfahrens. Im deutschen Recht muss der
Anspruchsgegner die Kosten des beauftragten Anwalts meist
übernehmen, sofern der Schuldner mit einer Leistung im
Verzug ist. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen,
beispielsweise wenn es sich um einen Verzugschaden handelt.
Dies wiederum aber nur dann, wenn ein Anwalt unbedingt
erforderlich war, um die Rechte des Gläubigers durchzusetzen
(vgl. AG Regensburg Urteil vom 1. Dezember 1989, Az: 4 C
651/89) |
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