Mietrecht A-Z - Anwaltskosten
 
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Anwaltskosten
Aus den unterschiedlichsten Situationen heraus kann sich aus einem Mietverhältnis ein Streit vor Gericht ergeben, bei dem durch die Anwälte Kosten zusammen kommen. Wie hoch diese sind, richtet sich in Deutschland jeweils nach dem Streitwert. Grundsätzlich ist die Honorare für einen in den Deutschland zugelassen Anwalt gesetzlich festgelegt. Anwälte dürfen von diesen Reglungen nicht abweichen und so bestimmt der Anwalt im Rahmen des Streitwerts seinen Honoraranspruch.

Bei Streitigkeiten im Mietrecht berechnet sich der Streitwert nach einer Jahresmiete (=Bruttomiete). Bei einer Mieterhöhung beispielsweise beträgt der Streitwert das 12-fache des Erhöhungsbetrags. Bei Kautionen oder einer Schadensersatzleistung bildet die Höhe des streitigen Betrags den Streitwert. Neben den Anwaltsgebühren kommen bei einem gerichtlichen Verfahren noch Gerichtskosten hinzu. Auch Kosten für Zeugen oder für die Gutachten von Sachverständigen müssen Berücksichtigung finden.

Das Gericht setzt dabei die Gesamtkosten fest und verteilt sie nach dem Verhältnis des Unterliegens-Obsiegens auf die Parteien des Verfahrens. Im deutschen Recht muss der Anspruchsgegner die Kosten des beauftragten Anwalts meist übernehmen, sofern der Schuldner mit einer Leistung im Verzug ist. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, beispielsweise wenn es sich um einen Verzugschaden handelt. Dies wiederum aber nur dann, wenn ein Anwalt unbedingt erforderlich war, um die Rechte des Gläubigers durchzusetzen (vgl. AG Regensburg Urteil vom 1. Dezember 1989, Az: 4 C 651/89)

 

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