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Angehörige vom Vermieter
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Angehörige vom Vermieter
Die Angehörigen des Vermieters haben mit den Mietverträgen
und den Pflichten nichts zu tun. Aber es kann durch
Eigenbedarfskündigungen eine Bedrohung für die Mieter
darstellen. Dazu zählen Verwandte, wie Eltern, Kinder und
Enkel. Außerdem können auch Mietverträge durch Geschwister
von den Familienangehörigen gekündigt werden. Ausgenommen
sind Schwager, Neffen und Nichten. Weiters gelten
geschiedene Ehegatten, Cousinen und Cousins nicht als
Familienangehörige. Auch die Eltern des Lebenspartners sind
ausgenommen.
Hat der
Vermieter jedoch einen sehr engen Kontakt mit weiter
entfernte Verwandte und dadurch auch moralische
Verpflichtungen entstanden sind, kann auch dadurch der
Vertrag gekündigt werden. Generell spricht man von einem
Eigenbedarf, wenn der Vermieter bzw. seine Angehörigen die
Wohnung brauchen. Diese muss aber sehr gut begründet werden
(Vermieter will seinem Kind die Wohnung zur Verfügung
stellen, welchem die eigene Wohnung gekündigt wurde). |
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