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Kündigung wegen Eigenbedarf
(Altenpfleger für den Vermieter)
Ein Vermieter kann dem Mieter
seiner Mietwohnung nur kündigen, indem er einen Eigenbedarf
anmeldet. Hierbei muss er entweder für sich selbst den
derzeit vermieteten Wohnrum benötigen oder aber für einen
nahen Angehörigen. Hier gibt es immer wieder Streitereien,
wer zu den näheren Angehörigen gehört, sodass die deutschen
Gerichte genau festgelegt haben, was im Mietrecht unter
einem nahen Angehörigen zu verstehen ist. Es gibt aber immer
wieder besondere Konstellationen, wie beispielsweise die
Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen oder des
Vermieters selbst, der einen eigenen Altenpfleger hat. Dann
kann der Eigenbedarf des Vermieters bei der Kündigung damit
begründet werden, dass die Wohnung für eine Pflegeperson
benötigt wird, die für die Pflege des betagten Vermieters
oder einem nahen Angehörigen des Vermieters zuständig ist,
Unter Umständen ist die Eigenbedarfskündigung dann
gerechtfertigt. So sah es auch das Amtsgericht Münster in
einem konkreten Fall und urteilte zugunsten des Vermieters
am 25. November 1999 (Az: 8 C 4857/99). |
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