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Abwesenheit
- Mietrecht von A bis Z |
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Abwesenheit
Durch Abwesenheit verstößt man gegen keine Bestimmungen im
Mietvertrag. Der Mieter muss die Wohnung weiterbezahlten,
aber er muss diese nicht bewohnen. Man darf nicht vergessen,
dass man den Verpflichtungen im Mietvertrag nachkommt. Zum
Beispiel kann man einen Bekannten für Pflichten, wie den
Schnee vom Gehsteig beseitigen oder das Stiegenhaus zu
putzen, beauftragen. Man darf auch nicht vergessen, dass
während der eigenen Abwesenheit Schäden in der Wohnung
entstehen können.
Eventuelle
Rohrbrüche oder Einfrieren von Rohren müssen dem Vermieter
schnell mitgeteilt werden. Ein Nachbar, dem man seinen
Wohnungsschlüssel gibt, kann zeitweise einen kurzen Rundgang
durch die Wohnung machen, um nachzusehen, ob alles in
Ordnung ist. Zu viel an Heizkosten sollte man während der
Abwesenheit auf keinen Fall sparen, da es gerade dadurch
immer wieder zum Einfrieren von Rohren geführt hat. |
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