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Abrechnungszeitraum
- Mietrecht von A bis Z |
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Abrechnungszeitraum
Generell beträgt der Abrechnungszeitraum der Betriebskosten
12 Monate. Oft ist das zu Jahresende. Man kann ihn aber auch
individuell vereinbaren. Daher ist der Zeitraum immer ganz
genau anzugeben, zum Beispiel: 01. 08. 2008 bis inklusive
31. 07. 2009. Es ist nicht möglich, auch die Kosten für die
in dieser Zeit angefallenen Rechnungen umzulegen. Die
Rechnung erfolgt nach dem Abflussprinzip.
Nur die
Kosten, die wirklich entstanden sind, sind zu bezahlen.
Anderenfalls muss man die jeweiligen Anteile für diesen
Zeitraum berechnen. Auch hier muss man bedenken, dass man
dafür nur die tatsächlichen Kosten einrechnen darf und nicht
die vorläufigen Rechnungen (LG Wiesbaden, WM 2000, 37).
Sozusagen können den Mietern nur anteilig die Nebenkosten
verrechnet werden, welche innerhalb dieses Zeitraumes
ausziehen oder gerade einziehen. |
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