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Ableseprotokoll
- Mietrecht von A bis Z |
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Ableseprotokoll
Als Mieter soll man niemals das Ableseprotokoll des
Kontrolleurs unterschreiben. Oft ist es der Fall, dass der
Kontrolleur der Wärmeerfassungsgeräte kommt, die ganzen
Heizkörper ansieht, alles protokolliert und als Mieter soll
man dieses dann unterschreiben und somit bestätigen. Man
denkt sich, die Unterschrift dient nur zur Bestätigung der
Anwesenheit des Kontrolleurs. Das ist aber nicht so,
tatsächlich unterschreibt man aber die Richtigkeit der
Ablesung der Heizkörper, was man vor allem als Laie und in
diesem Moment gar nicht beurteilen kann.
Mieter sind keineswegs zu einer
Unterschrift verpflichtet, daher keinesfalls unterschreiben!
Kommt es später zu Streitigkeiten, muss der Mieter das
falsche Ablesen beweisen, was sehr schwierig ist. Beim
Landesgericht Berlin (ZMR 1997, S. 156), hat in diesem Fall
der Unterschreibende seine Schuld anerkannt. |
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