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Abflussverstopfung
- Mietrecht von A bis Z |
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Abflussverstopfung
Es ist keine Seltenheit, dass es zu Rohrverstopfungen kommt.
Vor allem bei Altbauten sollte man damit schon rechnen.
Grundsätzlich muss der Vermieter diesen Schaden kostenlos
beheben. Weist dieser aber ein Verschulden des Mieters nach,
muss dieser für die Kosten aufkommen. Gibt es Vereinbarungen
in Formularmietverträgen, welche den Mieter für einen Teil
der Kosten für Behebung von Verstopfungen der
Hauptwasserleitung aufkommen lässt, sind diese unwirksam.
Ist der Mieter für den Schaden
verantwortlich, oder war dieser schon vor Vertragsabschluss
vorhanden, muss dieser dafür aufkommen. Der Vermieter hat
das aber zu beweisen. Außerdem muss der Vermieter
Verstopfungen schnell beheben (vor allem bei Häufigkeit),
tut er dies nicht, haftet er generell für die Schäden. Auch
wenn es Verschulden von den Mietern waren. |
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