Terrasse - Dachterrasse - Mietrecht A-Z
 
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Zurückgebaute Dachterrasse
Als seine große Dachterrasse zurückgebaut werden musste, kürze ein Mieter die Miete. Der Eigentümer ließ sich das nicht gefallen und klagte. Vor dem Amtsgericht Hamburg hatte er allerdings keinen Erfolg. Die Richter gestanden dem Mieter eine Mietkürzung um 15 Prozent zu. Es komme dabei nicht darauf an, welche Fläche bei der Berechnung der Miete im Mietvertrag angesetzt ist, argumentierte das Gericht. Ausschlaggebend sei, wie groß die Fläche der Dachterrasse bei Mietvertragsbeginn tatsächlich gewesen ist, so die Richter (Amtsgericht Hamburg, Az. 46 C 86/05).

 
 
 
 

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