Parken - Mietrecht von A bis Z
 
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Parken des Fahrradanhängers

Mieter können den Fahrradanhänger für Ihre Kinder im Hof eines Wohnhauses parken. Vorausgesetzt es fehlen andere zumutbare Abstellmöglichkeiten. Den Anhänger jedes mal in den Keller zu bringen, sei dem Mieter nicht zuzumuten (Amtsgericht Schönberg, Az. 6 C 430/05).

 

Parken erlaubt
Wenn ein Mieter seinen Wagen jahrelang vor seiner Garage parkt, kann der Vermieter nicht einfach verlangen, das Auto nicht mehr dort abzustellen. Sind dem Vermieter bisher keine Nachteile entstanden, kann er nicht plötzlich eine Veränderung verlangen (Amtsgericht Flensburg, Az. 68 C 691/97).

Parken vor der Garage
Wenn ein Autofahrer eine Garage bewusst zuparkt, liegt jedoch ein anderer Fall vor. Dann muss er zum Beispiel der Besitzerin, die einen wichtigen Termin hat, das Taxi zahlen (Amtsgericht Koblenz, Az. 42 C 3641/94).

Parken vor der Garage
Wer seinen Wagen vor der Garage des Nachbarn parkt, kann jedoch nur dann wegen Nötigung belangt werden, wenn ihm eine böse Absicht nachgewiesen wird (OLG Zweibrücken, 1 Ss 106/98).

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