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Parken - Mietrecht von A bis Z |
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Parken
des Fahrradanhängers |
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Mieter können den Fahrradanhänger für Ihre Kinder im Hof
eines Wohnhauses parken. Vorausgesetzt es fehlen andere
zumutbare Abstellmöglichkeiten. Den Anhänger jedes mal in den
Keller zu bringen, sei dem Mieter nicht zuzumuten
(Amtsgericht Schönberg, Az. 6 C 430/05). |
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Parken erlaubt
Wenn ein Mieter seinen Wagen jahrelang vor seiner Garage
parkt, kann der Vermieter nicht einfach verlangen, das Auto
nicht mehr dort abzustellen. Sind dem Vermieter bisher keine
Nachteile entstanden, kann er nicht plötzlich eine
Veränderung verlangen (Amtsgericht Flensburg, Az. 68 C
691/97).
Parken vor der Garage
Wenn ein Autofahrer eine Garage bewusst zuparkt, liegt
jedoch ein anderer Fall vor. Dann muss er zum Beispiel der
Besitzerin, die einen wichtigen Termin hat, das Taxi zahlen
(Amtsgericht Koblenz, Az. 42 C 3641/94).
Parken vor der Garage
Wer seinen Wagen vor der Garage des Nachbarn parkt, kann
jedoch nur dann wegen Nötigung belangt werden, wenn ihm eine
böse Absicht nachgewiesen wird (OLG Zweibrücken, 1 Ss
106/98). |
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