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Bäume - Mietrecht von A bis Z |
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Bäume
Wenn ein Baum die Wohnung verschattet, können die Mieter die
Miete um bis zu 5 Prozent kürzen. Das entschied das
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Im verhandelten Fall
verdunkelte ein Baum ein Wohnzimmer. Der Mieter hatte den
Vermieter zwar um Abhilfe gebeten, dieser reagierte aber
nicht (Az. 211 C 70/06).
Gepflanzte Bäume gehen nicht in das Eigentum des Mieters
über
Das Einpflanzen von Bäumen oder sonstigen
Gehölzen ist dem Mieter zwar nicht verboten, ein Anspruch
auf Eigentumsübergang des Baums kann daraus aber nicht
abgeleitet werden. Vielmehr gehört der Baum ab sofort zum
Grundstück und damit zum Eigentum des Vermieters. Dieser
Urteilsspruch wird damit begründet, dass die Verbindung
zwischen Baum und Grundstück nicht nur einem vorübergehenden
Zweck diene. Zudem lasse sich der Baum später nur noch unter
größeren Schwierigkeiten entfernen. Der Mieter darf beim
Auszug auch keine finanzielle Entschädigung verlangen. OLG
Düsseldorf, Az. 22 U 161/97 |
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