Bäume - Mietrecht von A bis Z
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

Bäume
Wenn ein Baum die Wohnung verschattet, können die Mieter die Miete um bis zu 5 Prozent kürzen. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Im verhandelten Fall verdunkelte ein Baum ein Wohnzimmer. Der Mieter hatte den Vermieter zwar um Abhilfe gebeten, dieser reagierte aber nicht (Az. 211 C 70/06).

Gepflanzte Bäume gehen nicht in das Eigentum des Mieters über
Das Einpflanzen von Bäumen oder sonstigen Gehölzen ist dem Mieter zwar nicht verboten, ein Anspruch auf Eigentumsübergang des Baums kann daraus aber nicht abgeleitet werden. Vielmehr gehört der Baum ab sofort zum Grundstück und damit zum Eigentum des Vermieters. Dieser Urteilsspruch wird damit begründet, dass die Verbindung zwischen Baum und Grundstück nicht nur einem vorübergehenden Zweck diene. Zudem lasse sich der Baum später nur noch unter größeren Schwierigkeiten entfernen. Der Mieter darf beim Auszug auch keine finanzielle Entschädigung verlangen. OLG Düsseldorf, Az. 22 U 161/97

 
 
 
 
 

 » Mietrecht A-Z


 

Mietrecht  •  Mietrecht A - D  •  Mietrecht E - H  •  Mietrecht I - L  •  Mietrecht M - P  •  Mietrecht Q - T  •  Mietrecht U - Z