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Mehrwertsteuer - Kaltmiete von Mehrwertsteuererhöhnung
befreit
Eine Erhöhung der Kaltmiete für das kommende Jahr kann nicht
mit der Mehrwertsteuererhöhung begründet werden. Denn die
Kaltmiete ist von der Mehrwertsteuer befreit, erklärt der
Immobilienverband Deutschland (IVD). Nur für Nebenkosten
wie Strom, Gas oder Öl darf der Vermieter mehr verlangen,
wenn diese Beträge direkt an ihn gezahlt werden. Für eine
etwa 80 Quadratmeter große Wohnung müsse ab 2007 dabei mit
etwa sieben Euro mehr pro Monat gerechnet werden. Bei einer
Warmmiete kann der Vermieter die steigenden Nebenkosten
durch die erhöhte Mehrwertsteuer allerdings nicht auf den
Mieter abwälzen. Wurde eine solche Bruttomiete vereinbart,
trägt alleine der Vermieter die höheren Betriebskosten,
erklären die Experten. Solche Mietverträge seien allerdings
äußerst selten. Quelle: dpa
Mehrwertsteuererhöhung - Wohnen
wird teurer.
Die Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf
19 Prozent kommt zum 1. Januar 2007. Werden dann auch die
Mieten steigen?
„Wohnungsmieten sind mehrwertsteuerfrei, deshalb kann der
Vermieter die Miete wegen der gestiegenen Mehrwertsteuer
nicht erhöhen“, sagt Frank-Georg Pfeifer, Verbandsdirektor
beim Landesverband Haus und Grund Westfalen. Dies gelte auch
für eine Bruttomiete, die bereits die Nebenkosten enthält.
„Das Risiko, dass die Betriebskosten steigen, trägt bei
einer Bruttomiete der Vermieter“, erläutert Pfeifer.
» Die Mehrwertsteuererhöhung wird für alle, Hauseigentümer
und Mieter, das Wohnen teurer machen, weil gerade die
kostenintensiven Betriebskosten, wie Gas, Öl und Strom mit
der Mehrwertsteuer belastet sind. « Frank-Georg Pfeifer,
Haus und Grund
Werden die Nebenkosten dagegen auf den Mieter monatlich
umgelegt, machen sich die durch die Mehrwertsteuer
gestiegenen Betriebskosten bei der Jahresabrechnung
bemerkbar. „Die Mehrwertsteuererhöhung wird für alle,
Hauseigentümer und Mieter, das Wohnen teurer machen, weil
gerade die kostenintensiven Betriebskosten, wie Gas, Öl und
Strom mit der Mehrwertsteuer belastet sind“, sagt Pfeifer.
Theoretisch kann der Vermieter zwar die Vorauszahlungen
steigern. Davon jedoch rät Pfeifer ab. Statt einer
umständlichen Erhöhung der Vorschüsse sollten Mieter
freiwillig fünf bis zehn Euro mehr im Monat für die
Nebenkosten zahlen. Dann sei wenigstens am Ende des Jahres
keine höhere Nachzahlung zu erwarten.
Bei der Geschäftsraummiete spielt die erhöhte Mehrwertsteuer
eine größere Rolle als im Wohnraummietrecht. Der Mieter muss
die Mehrwertsteuer nur zahlen, wenn dies ausdrücklich im
Geschäftsraummietvertrag vereinbart wurde und der Vermieter
zur Umsatzsteuer optiert hat. Enthält der
Gewerberaummietvertrag beispielsweise die Klausel: „Neben
der Miete zahlt der Mieter die Umsatzsteuer in der jeweils
gesetzlich gültigen Höhe“, ist der Mieter auch zur Zahlung
des erhöhten Mehrwertsteuersatzes verpflichtet. Enthält der
Mietvertrag eine Formularklausel, wonach der Vermieter die
Mehrwertsteuer nachträglich verlangen kann, wenn er für die
Umsatzsteuer optiert, ist dies nur wirksam, wenn der Mieter
zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Deshalb ist auch eine
Formularklausel wirksam, die den Vorsteuerabzugsberechtigten
Mieter dazu verpflichtet, die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer zu zahlen.
Folge: Der Vermieter kann 19 statt 16 Prozent Mehrwertsteuer
verlangen. „Stellt sich nachträglich heraus, dass der
Vermieter nicht umsatzsteuerpflichtig ist oder widerruft der
Vermieter seine Option, muss der Mieter den Steueranteil
nicht weiterzahlen“, sagt Dietmar Wall vom Deutschen
Mieterbund in Berlin. Unterwirft der Vermieter dagegen erst
nach dem Abschluss des Mietvertrags seine Mieteinnahmen der
Mehrwertsteuer, kann er diese nur dann an den Mieter
weitergeben, wenn er darüber eine klare und eindeutige
Vereinbarung getroffen hat zum Beispiel durch diese
Vertragsklausel: „Bei Option des Vermieters zur Umsatzsteuer
ist der Vermieter berechtigt, vom Mieter die Zustimmung zur
Erhöhung der Miete um den jeweiligen Steuerbetrag zu
verlangen. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter
rückwirkend, entsprechend den Steuervorschriften, zur
Umsatzsteuer optiert.“ Quelle: Andrea Nasemann / Süddeutsche |