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Immobilienlexikon Wohnungseigentum
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Wohnungseigentum
Das Wohnungseigentum muss klar vom Wohneigentum
unterschieden werden und bezeichnet im deutschen Recht das
Eigentum an einer einzelnen Wohnung, also an einer
Eigentumswohnung. Die Eigentumswohnung stellt ein
Sondereigentum an einem Grundstück dar, und ist eine
Wohnung, die sich innerhalb eines Gebäudes befindet, in dem
mehrere Wohnungen vorhanden sind. Meist handelt es sich
hierbei um ein Mehrfamilienwohnhaus oder auch ein
Reihenhaus. Maßgeblich ist, dass die Eigentumswohnung
zusammen mit anderen Wohnungen auf einem gemeinsamen
Grundstück stehen. |
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Damit teilen sich immer mehrere Eigentümer ein Grundstück,
wobei jede Wohnung einem anderen Eigentümer zugeordnet wird.
Es besteht auch die Möglichkeit, Doppelhaushälften in
Wohnungseigentum aufzuteilen. Dabei wird jedes
Doppelhaus-Teilgrundstück wird als "Wohnung" bewertet. Diese
Aufteilung ist oftmals dann der Fall, wenn die kommunal
erforderliche Grundstücksgröße je Haus(-hälfte) nicht
erreicht wurde. |
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