Immobilienlexikon Wohnungseigentum

 
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Wohnungseigentum
Das Wohnungseigentum muss klar vom Wohneigentum unterschieden werden und bezeichnet im deutschen Recht das Eigentum an einer einzelnen Wohnung, also an einer Eigentumswohnung. Die Eigentumswohnung stellt ein Sondereigentum an einem Grundstück dar, und ist eine Wohnung, die sich innerhalb eines Gebäudes befindet, in dem mehrere Wohnungen vorhanden sind. Meist handelt es sich hierbei um ein Mehrfamilienwohnhaus oder auch ein Reihenhaus. Maßgeblich ist, dass die Eigentumswohnung zusammen mit anderen Wohnungen auf einem gemeinsamen Grundstück stehen.

 

 

 

Damit teilen sich immer mehrere Eigentümer ein Grundstück, wobei jede Wohnung einem anderen Eigentümer zugeordnet wird. Es besteht auch die Möglichkeit, Doppelhaushälften in Wohnungseigentum aufzuteilen. Dabei wird jedes Doppelhaus-Teilgrundstück wird als "Wohnung" bewertet. Diese Aufteilung ist oftmals dann der Fall, wenn die kommunal erforderliche Grundstücksgröße je Haus(-hälfte) nicht erreicht wurde.

 

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