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Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen und Ausgaben, die der
Sicherung, Erwerbung und Erhaltung von Einnahmen diesen. Bei
der Ermittlung der Überschusseinkünfte zur Berechnung der
Einkommenssteuer kann man die Werbungskosten von den
Einnahmen abziehen. Bezieht man die Werbungskosten auf den
privaten Erwerb von Immobilien als Kapitalanlage, als bei
einer Vermietung der Immobilie und nicht der Eigennutzung,
dann sind die Mietzahlungen die Einnahmen, die der Anleger
erzielen möchte. |
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Die Werbungskosten, die hier zum Erwerb, zur Sicherung und
Erhaltung dieser Einnahmen anfallen, sind beispielsweise die
Schuldzinsen sowie die Abschreibungen des Gebäudes. |
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