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Immobilienlexikon Wasserkostenabrechnung
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Wasserkostenabrechnung
Früher war man der Auffassung, dass die Kosten der
Wasserversorgung der einzelnen Sondereigentumseinheiten,
inklusive der hieran gekoppelten Kosten der
Abwasserentsorgung, zu den Kosten des gemeinschaftlichen
Gebrauchs gemäß § 16 Abs. 2 WEG, gehören. Dies ist nicht der
Fall, denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung,
können die Wohnungseigentümer über die Verteilung der Kosten
der Wasserversorgung, inklusive der Abwasserentsorgung, die
verbrauchsabhängige Abrechnung einführen. |
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Dies ist aber nur im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung
durch den Mehrheitsbeschluss möglich. Des Weiteren kann so
nur beschlossen werden, wenn es bislang keine abweichenden
Vereinbarung über die Verteilung der Kosten des
Sondereigentums im Sinne des § 10 Abs. 1 und 2 WEG,
getroffen wurde (vgl. BGH, 25.9.2003, V ZB 21/03). |
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