Immobilienlexikon Wasserkostenabrechnung

 
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Wasserkostenabrechnung
Früher war man der Auffassung, dass die Kosten der Wasserversorgung der einzelnen Sondereigentumseinheiten, inklusive der hieran gekoppelten Kosten der Abwasserentsorgung, zu den Kosten des gemeinschaftlichen Gebrauchs gemäß § 16 Abs. 2 WEG, gehören. Dies ist nicht der Fall, denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, können die Wohnungseigentümer über die Verteilung der Kosten der Wasserversorgung, inklusive der Abwasserentsorgung, die verbrauchsabhängige Abrechnung einführen.

 

 

 

Dies ist aber nur im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung durch den Mehrheitsbeschluss möglich. Des Weiteren kann so nur beschlossen werden, wenn es bislang keine abweichenden Vereinbarung über die Verteilung der Kosten des Sondereigentums im Sinne des § 10 Abs. 1 und 2 WEG, getroffen wurde (vgl. BGH, 25.9.2003, V ZB 21/03).

 

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