|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Immobilienlexikon - Voranfrage
|
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Voranfrage
Durch die Voranfrage werden Einzelfragen geklärt, die in
einem Zusammenhang mit einem geplanten Bauvorhaben stehen.
Sie wird noch vor dem Bauantrag gestellt und beinhaltete in
der Regel Fragen zur Gewährung von Ausnahmen, zur Verwendung
bestimmter Baumaterialien oder zur überbaubaren
Grundstücksfläche. Aber auch Gestaltungsfragen können der
Gegenstand von einer Voranfrage sein. |
|
|
|
|
|
|
|
Zu empfehlen ist eine Voranfrage für zukünftige Bauherrn
immer dann, wenn sie Zweifel an der Zulässigkeit des
geplanten Bauvorhabens haben. Stehen der Voranfrage keine
öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Wege, dann ergeht ein
Vorbescheid, wie es bei der Baugenehmigung auch der Fall
ist, der für einen bestimmten Zeitraum Gültigkeit hat |
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z
»
Immobilienlexikon V
»
Voranfrage |
|
|
|