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Immobilienlexikon Unterwerfungsklausel
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Unterwerfungsklausel
Der Begriff Unterwerfungsklausel findet sich häufig in
Grundstückskaufverträgen und in
Grundschuldbestellungsurkunden. Durch diese Klausel
unterwirft sich der Käufer beim Kaufvertrag aufgrund seiner
Zahlungsverpflichtungen einer sofortigen
Zwangsvollstreckung, die in sein gesamtes Vermögen erfolgen
kann. |
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Ist in einer Grundschuldbestellungsurkunde eine solche
Unterwerfungsklausel enthalten, muss zwischen einer
dinglichen und persönlichen Zwangsvollstreckung
unterschieden werden. Bei der dinglichen Zwangsvollstreckung
bezieht sich die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen
Eigentümer des Grundstücks auf das Grundstück und dessen
Zubehör. Die persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung
bezieht sich auf den Schuldner und auf sein gesamtes
Vermögen, beispielsweise auf das Bankguthaben. |
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Unterwerfungsklausel |
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