Immobilienlexikon Unterwerfungsklausel

 
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Unterwerfungsklausel
Der Begriff Unterwerfungsklausel findet sich häufig in Grundstückskaufverträgen und in Grundschuldbestellungsurkunden. Durch diese Klausel unterwirft sich der Käufer beim Kaufvertrag aufgrund seiner Zahlungsverpflichtungen einer sofortigen Zwangsvollstreckung, die in sein gesamtes Vermögen erfolgen kann.

 

 

 

Ist in einer Grundschuldbestellungsurkunde eine solche Unterwerfungsklausel enthalten, muss zwischen einer dinglichen und persönlichen Zwangsvollstreckung unterschieden werden. Bei der dinglichen Zwangsvollstreckung bezieht sich die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks auf das Grundstück und dessen Zubehör. Die persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung bezieht sich auf den Schuldner und auf sein gesamtes Vermögen, beispielsweise auf das Bankguthaben.

 

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