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Unfallversicherung
Als Bauherr ist man gesetzlich verpflichtet eine
Unfallversicherung abzuschließen. Dies ist auch dann der
Fall, wenn alle Personen, die am Bau beteiligt sind, über
eine private Unfallversicherung verfügen. Auch wenn die
Helfer auf dem Bau kein Entgelt für ihre Arbeitsleistung
bekommen, muss eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. |
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Eine Unfallversicherung für Bauherrn kann bei der Bau- und
Berufsgenossenschaft des jeweiligen Bundeslandes
abgeschlossen werden. In einem Zeitraum von vier Wochen
müssen hier die Namen, die ausgeführten Tätigkeiten und ggf.
der Lohn der zu versichernden Personen gemeldet werden. Die
Leistungen der Unfallversicherung sind unbegrenzt, wobei
sich die Höhe des Beitrags nach den gezahlten Löhnen und der
Art der Arbeit richtet. Bauhelfer, die bei einem Unternehmen
beschäftigt sind, sind automatisch in der gesetzlichen
Unfallversicherung pflichtversichert. Der Unfallschutz muss
also nur für den Bauherren selbst und seinem Ehepartner
sowie allen helfenden Freunden abgeschlossen werden. |
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