Immobilienlexikon Unfallversicherung

 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Unfallversicherung
Als Bauherr ist man gesetzlich verpflichtet eine Unfallversicherung abzuschließen. Dies ist auch dann der Fall, wenn alle Personen, die am Bau beteiligt sind, über eine private Unfallversicherung verfügen. Auch wenn die Helfer auf dem Bau kein Entgelt für ihre Arbeitsleistung bekommen, muss eine Unfallversicherung abgeschlossen werden.

 

 

 

Eine Unfallversicherung für Bauherrn kann bei der Bau- und Berufsgenossenschaft des jeweiligen Bundeslandes abgeschlossen werden. In einem Zeitraum von vier Wochen müssen hier die Namen, die ausgeführten Tätigkeiten und ggf. der Lohn der zu versichernden Personen gemeldet werden. Die Leistungen der Unfallversicherung sind unbegrenzt, wobei sich die Höhe des Beitrags nach den gezahlten Löhnen und der Art der Arbeit richtet. Bauhelfer, die bei einem Unternehmen beschäftigt sind, sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Der Unfallschutz muss also nur für den Bauherren selbst und seinem Ehepartner sowie allen helfenden Freunden abgeschlossen werden.

 

Immobilienlexikon A-Z  •  Immobilienlexikon U  •  Unfallversicherung