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Immobilien - Selbstkostenerstattungsvertrag
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Selbstkostenerstattungsvertrag
Der Selbstkostenerstattungsvertrag stellt im Baurecht einen
Ausnahmefall dar. Er kommt dann zum Tragen, wenn eine
eindeutige Beschreibung der Leistung nicht möglich ist. Dies
kann beispielsweise bei Abbrucharbeiten der Fall sein oder
aber auch wenn es sich um Leistungen für den Denkmalschutz
handelt. Nach dem § 5 Nr. 3 VOB/B sollen
Selbstkostenerstattungsverträge nur bei Bauleistungen von
einem größeren Umfang abgeschlossen werden. |
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Dies auch immer nur dann, wenn die einzelnen Leistungen vor
der Vergabe nicht eindeutig und erschöpfend bestimmt werden
können, dass Bauunternehmen daraus eine einwandfreie
Preisermittlung erstellen können. Bei der Vergabe muss dann
festgelegt werden, wie Löhne, Stoffe, Geräte und andere
Kosten einschließlich der Gemeinkosten zu vergüten sind und
wie Gewinne bemessen werden. |
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Selbstkostenerstattungsvertrag |
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