Immobilien - Selbstkostenerstattungsvertrag

 
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Selbstkostenerstattungsvertrag
Der Selbstkostenerstattungsvertrag stellt im Baurecht einen Ausnahmefall dar. Er kommt dann zum Tragen, wenn eine eindeutige Beschreibung der Leistung nicht möglich ist. Dies kann beispielsweise bei Abbrucharbeiten der Fall sein oder aber auch wenn es sich um Leistungen für den Denkmalschutz handelt. Nach dem § 5 Nr. 3 VOB/B sollen Selbstkostenerstattungsverträge nur bei Bauleistungen von einem größeren Umfang abgeschlossen werden.

 

 

Dies auch immer nur dann, wenn die einzelnen Leistungen vor der Vergabe nicht eindeutig und erschöpfend bestimmt werden können, dass Bauunternehmen daraus eine einwandfreie Preisermittlung erstellen können. Bei der Vergabe muss dann festgelegt werden, wie Löhne, Stoffe, Geräte und andere Kosten einschließlich der Gemeinkosten zu vergüten sind und wie Gewinne bemessen werden.

 

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