|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Immobilien - Schlusszahlungsvorbehalt
|
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Schlusszahlungsvorbehalt
Nimmt der Auftragnehmer eine als Schlusszahlung
gekennzeichnete Zahlung des Bauherren im Rahmen eines
VOB-Bauvertrages vorbehaltlos an, dann kann er keine
Nachforderungen mehr geltend machen. Dies ist aber nur dann
der Fall, wenn er über die Schlusszahlung schriftlich
informiert und auf die Ausschlusswirkung hingewiesen wurde
(vgl. § 16 Nr. 3 Abs. 2 bis 5 VOB/B). Ausgeschlossen sind
früher gestellte und noch nicht erfüllte Forderungen, sofern
sie nicht nochmals vorbehalten werden. Durch die
vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung werden sämtliche
etwaige Forderungen des Auftragnehmers ausgeschlossen. Bei
den etwaigen Forderungen könnte es sich um
Werklohnforderungen, Schadensersatz aus positiver
Vertragsverletzung, etc. handeln. |
|
|
|
|
|
|
|
Nicht vom Ausschluss betroffen sind Ansprüche aus
unerlaubter Handlung, gemäß den §§ 823 ff. Bürgerliches
Gesetzbuch, oder Ansprüche aus der ungerechtfertigten
Bereicherung nach den §§ 812 ff. BGB. Möchte sich der
Auftragnehmer eventuelle Nachforderungsansprüche sichern,
dann muss er mit der Annahme des Geldes den Vorbehalt
weiterer Nachforderungen erklären. Die Erklärung des
Vorbehalts muss innerhalb von 24 Werktagen nach Zugang der
schriftlichen Schlusszahlungsmitteilung erfolgen (§ 16 Nr. 3
Abs. 5 VOB/B). Der Auftragnehmer muss anschließend im
Zeitraum von weiteren 24 Werktagen dem Auftraggeber eine
prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen
vorlegen. Ist dies nicht möglich muss er alternativ den
Vorbehalt detailliert begründen. Kommt er dem nicht nach,
wird der ordnungsgemäß erklärte Vorbehalt hinfällig und
Nachforderungen wären trotz des erklärten
Schlusszahlungsvorbehalts ausgeschlossen. Grundsätzlich muss
die Erklärung des Vorbehalts weiterer Nachforderungen vom
Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber selbst erfolgen.
Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn ein vom
Auftraggeber bestellter Architekt zur Entgegennahme der
Vorbehaltserklärung befugt ist. |
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z
»
Immobilienlexikon S
»
Schlusszahlungsvorbehalt |
|
|
|